Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand 01.09.2026
Wir wollen, dass CARE für alle nutzbar ist – unabhängig von Hilfsmitteln, Sehvermögen oder Eingabegerät.
Status dieses Textes
Betroffene Leistung
Diese Erklärung betrifft die CARE-Website und -Web-App mit Kundenkonto, Tierprofilen, Terminbuchung, Sicherheitsvorabfrage, Dokumenten, Berichten, Nachsorge und Servicekommunikation. Die Onlinebuchung kann als Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr in den Anwendungsbereich des BFSG fallen. Ob die Mikrounternehmensausnahme greift, ist noch nicht geklärt.
Umsetzungsstand
Wir orientieren uns an den Anforderungen der BFSGV bzw. EN 301 549 / WCAG 2.1 AA und setzen unter anderem um:
- vollständige Bedienbarkeit mit der Tastatur und sichtbarer Fokus
- beschriftete Formularfelder mit Pflichtfeldkennzeichnung und verständlichen Fehlermeldungen
- ausreichende Kontraste und ausreichend große Schaltflächen, auch am Tablet-Check-in
- semantische Struktur mit Überschriftenebenen und Landmarken für Screenreader
- keine Bedeutung ausschließlich über Farbe – Status wird zusätzlich benannt
- responsives Layout, Zoom und Textvergrößerung ohne Funktionsverlust
- Alternativtexte für inhaltstragende Bilder
Wir behaupten ausdrücklich keine vollständige, geprüfte Konformität. Ein unabhängiger Prüfbericht liegt noch nicht vor; eine externe Prüfung ist Teil der Livegang-Vorbereitung.
Bekannte Einschränkungen
- Einzelne komplexe Ansichten (Praxiskalender, Wartelistenmatching) sind noch nicht vollständig getestet.
- Von Tierhaltern hochgeladene Dokumente können unzugängliche PDF-Inhalte enthalten.
- Ein formales Prüfergebnis nach EN 301 549 fehlt noch.
Feedback und Kontakt
Wenn dir eine Barriere auffällt, melde sie gern über das Kontaktformular. Wir prüfen den Hinweis und melden uns zurück. Alternative Kontaktwege ergeben sich aus dem Impressum.
Durchsetzungsverfahren
Wenn du mit unserer Antwort nicht zufrieden bist, kannst du dich an die zuständige Marktüberwachungsstelle wenden. Die konkrete Stelle wird nach Klärung des BFSG-Status hier benannt.
Noch zu bestätigen [OFFEN]
- [OFFEN] BFSG-Mikrounternehmensstatus: Weniger als 10 Beschäftigte und Jahresumsatz oder Bilanzsumme ≤ 2 Mio. €? Unabhängig davon wird barrierearm gebaut.
- [OFFEN] Zuständige Marktüberwachungsstelle (BFSG): Erst nach Klärung des BFSG-Status anzugeben.
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